Exkurs: Kreisumlage

(von Silvia Daßler, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Kreistag)

Die schwierige Haushaltslage in den kommenden Jahren 2023 und 2024 (hauptsächlich der Vorfinanzierung der Baukosten für die Gymnasien Gersthofen und Neusäß geschuldet) war der Grund für unsere Fraktion, das Thema Kreisumlage offensiv anzusprechen. Nicht weil wir eine Kreisumlagenerhöhung möchten, sondern weil wir dazu eine klare Position und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen brauchen. Auch um diese frühzeitig mit den Kommunen kommunizieren zu können.

Aufgrund dieser Diskussion konnte einiges zum Thema „Erhöhung der Kreisumlage“ zur Deckung von Haushaltslücken klargestellt werden.

Es gibt nun eine entsprechende Entscheidung des BVerwG vom 27.09.2021, in der die „Gleichrangigkeit der finanziellen Interessen der kommunalen Gebietskörperschaften“ im Landkreis festgestellt wird. Dies verpflichtet den Landkreis bei der Erhebung der Kreisumlage den Finanzbedarf der umlagepflichtigen Gemeinden zu ermitteln und ihn gleichrangig mit dem eigenen Finanzbedarf zu berücksichtigen.

Dazu müssen die ermittelten Bedarfsansätze der Gemeinden dem für die Entscheidung über die Kreisumlage zuständigen Organ bei der Beschlussfassung vorliegen. Dies war dieses Jahr dann auch erstmals der Fall.

Wir begrüßen es ausdrücklich, dass es hier keinen Automatismus gibt und dass ein Urteil des BVewfG die Gleichrangigkeit der finanziellen Interessen von Landkreis und Kommunen festgestellt hat. Eine Erhöhung der Kreisumlage ist also nicht per se verwerflich, wie dies öfters mal in die Diskussion geworfen wird. Es kommt vielmehr auf die konkrete Situation von Kommunen und Landkreis an. So hat uns die Kämmerin erstmals eine entsprechende Übersicht aufgrund einer Abfrage bei allen 46 Gemeinden des Landkreises erstellt.

Das Ergebnis: Die Abfrage bei den Gemeinden hat ergeben, dass davon ausgegangen werden kann, dass für die kreisangehörigen Gemeinden durch die Erhebung der Kreisumlage auch 2022 keine übermäßige Einschränkung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt, die zur Folge hätte, dass sie hierdurch nicht mehr handlungsfähig wären. Dabei gilt natürlich, dass auch der Landkreis einen Mindestausstattungsanspruch hat, der gleichrangig zu dem der Gemeinden steht.

Die Kreisumlage darf nicht als „Vorratseinnahme“ beschlossen werden, sondern nur, wenn nötig. Eine Erhöhung der Kreisumlage ist immer nachrangig und als letztes Mittel zum Haushaltsausgleich anzuwenden. Da der Haushalt ausgeglichen werden konnte, durfte folglich auch keine Kreisumlagenerhöhung vorgenommen werden.

Hier geht’s zur Rede zum Haushalt 2022 von Silvia Daßler, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Kreistag

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